Der einfache Weg im Kanton Aargau: Einfach App herunterladen, Dokumente digital fotografieren und Ihre Steuererklärung stressfrei von lokalen Treuhand-Profis in Wettingen zum Fixpreis erstellen lassen.
Jedes Jahr ab Ende Januar liegt er wieder im Briefkasten: Der Steuererklärungs-Brief des Kantons Aargau mit den Zugangsdaten für EasyTax oder eSteuern. Für viele Einwohnerinnen und Einwohner in Wettingen bedeutet das vor allem Stress, Dokumentensuche und die Angst, durch verpasste Abzüge Geld zu verschenken.
Wer seine Steuererklärung in Wettingen professionell erstellen lässt , spart nicht nur wertvolle Zeit, sondern nutzt auch alle kantonalen Steuersparpotenziale optimal aus. Das Aargauer Steuerrecht ist komplex: Von Pauschalabzügen über Weiterbildungen und Säule 3a bis hin zu Krankheitskosten und Liegenschaftsunterhalt gibt es zahlreiche Details zu beachten.
Klassische Steuerberater verlangen oft hohe Stundenansätze ohne Transparenz. Eine reine Software wie EasyTax nimmt Ihnen die Denkarbeit hingegen nicht ab. Bei ditax® verbinden wir das Beste aus beiden Welten: Digitale Erfassung per App und eine fachkundige Ausarbeitung durch erfahrene Treuhänder mit eidg. Fachausweis aus der Region Wettingen.
Wir schliessen die Lücke zwischen teurem Edeltreuhänder und anstrengendem Selbermachen. ditax® ist kein reines Steuerprogramm. Es ist die cleverste Kombination aus Schweizer App-Technologie und echtem Handwerk renommierter Treuhänder mit eidg. Fachausweis aus Wettingen.
Transparenz von A bis Z. Kein Papierkram, keine versteckten Kosten.
Laden Sie die kostenlose ditax App herunter. Die Registrierung dauert unter 2 Minuten.
Fotografieren Sie Ihre letzte Steuererklärung. Die App liest die Stammdaten automatisch aus.
Sie erhalten eine maßgeschneiderte Übersicht aller Dokumente, die für Ihre Steuererklärung in Wettingen benötigt werden.
Scannen Sie Quittungen und Lohnausweise bequem per Smartphone-Kamera oder laden Sie PDFs hoch.
Sie erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot vor Auftragsbestätigung. Keine verdeckten Nebenkosten.
Steuerexperten der Graber-Treuhand AG in Wettingen prüfen Angaben, optimieren Abzüge und reichen alles ein.
Warum ditax® die beste Wahl ist, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben möchten.
Sie erhalten den verbindlichen Fixpreis, bevor Sie den Auftrag erteilen.
Steuererklärung professionell ausfüllen lassen
ab CHF 95.–
Der definitive Preis richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.
Bevor wir Ihre Steuererklärung in Wettingen erstellen, stellt Ihnen die ditax App automatisch eine individuelle Checkliste zusammen:
Behalten Sie den Einreichungstermin im Blick – und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig eine Fristerstreckung.
Unselbstständig Erwerbende
31. März 2026
Einreichefrist Steuerperiode 2025
Selbstständig Erwerbende
30. Juni 2026
Einreichefrist Steuerperiode 2025
Eine Fristerstreckung muss vor Ablauf der Einreichefrist beantragt werden. Für natürliche Personen wird das Gesuch beim zuständigen Steueramt der Wohnsitzgemeinde eingereicht.
Fristen können sich je Steuerperiode ändern. Massgebend sind die Angaben der zuständigen Steuerbehörde.
Ganz gleich, wie komplex Ihre persönliche Situation im Kanton Aargau ist.
Kinderabzüge, Kita-Kosten, Berufsauslagen und Fahrspesen optimal geltend machen.
Eigenmietwert, Renovationskosten und Hypothekarzinsen im Kanton Aargau richtig deklarieren.
AHV, Pensionskasse, Leibrenten und Krankheitskosten verlässlich aufbereiten lassen.
Bei Schenkungen und Erbvorbezügen sind nicht nur die familiäre Situation, sondern auch Wohnsitz und Art des übertragenen Vermögens wichtig. Im Kanton Aargau unterliegen Vermögenswerte aus Schenkungen grundsätzlich der Schenkungssteuer, wenn die zuwendende Person ihren Wohnsitz im Kanton Aargau hat. Steuerpflichtig ist die Person, die den Vermögensanfall erhält.
Bei Grundstücken und dinglichen Rechten an Grundstücken im Kanton Aargau kann die Steuerpflicht auch dann bestehen, wenn die zuwendende Person nicht im Kanton wohnt. Vor einer Übertragung sollten deshalb Steuerwert, Eigentumsverhältnisse, Nutzniessung und die gewünschte Regelung im Erbfall zusammen betrachtet werden.
Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner, Nachkommen, Stief- und Pflegekinder unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowie Eltern sind im Kanton Aargau von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. In anderen Konstellationen können sich Steuerfolgen ergeben; mehrere Zuwendungen zwischen denselben Personen werden über fünf Jahre zusammengerechnet.
Eine Schenkung oder ein Erbvorbezug sollte daher nicht allein nach dem gewünschten Betrag entschieden werden. Halten Sie Zweck, Zeitpunkt, Ausgleich unter Nachkommen und allfällige Rückforderungs- oder Nutzungsrechte schriftlich fest. Die verbindlichen kantonalen Informationen finden Sie beim Kantonalen Steueramt Aargau.
Wer Vermögen an die nächste Generation weitergeben möchte, kann dies unterschiedlich ausgestalten. Die passende Variante hängt von der Familien- und Vermögenssituation sowie von der gewünschten Wirkung im Erbfall ab:
Bei einer Schenkung geht das Vermögen definitiv über. Ein Erbvorbezug wird typischerweise auf den späteren Erbteil angerechnet. Ein Darlehen lässt die Forderung grundsätzlich im Vermögen der darlehensgebenden Person. Welche Lösung passt, sollte vor der Übertragung mit Blick auf Vertrag, Nachlassplanung und Steuerfolgen geklärt werden.
Ein Darlehen kann sinnvoll sein, wenn Vermögen vorerst in der Familie bleiben und die Rückzahlung rechtlich geschuldet sein soll. Es schafft einen anderen Ausgangspunkt als eine endgültige Schenkung oder ein Erbvorbezug.
Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Darlehensbetrag, Zins, Rückzahlungsmodalitäten und ein allfälliger Verzicht sollten nachvollziehbar vereinbart werden. Andernfalls kann die steuerliche Einordnung vom Gewollten abweichen.
Bei grösseren Vermögensübertragungen, Immobilien, Unternehmen oder mehreren Nachkommen empfiehlt sich eine individuelle Prüfung. So lassen sich die zivilrechtliche Regelung und die Deklaration in der Steuererklärung aufeinander abstimmen.
Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Unterlagen für die Steuerdeklaration vollständig aufzubereiten. Für eine umfassende Nachlass- oder Vertragsgestaltung ziehen Sie je nach Fall zusätzlich eine fachliche Rechtsberatung bei.
Einzahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse gehören zu den häufigen Themen bei der Steuererklärung. Entscheidend sind die persönliche Erwerbs- und Vorsorgesituation sowie die verfügbaren Nachweise. Reichen Sie deshalb Bestätigungen von Bank, Versicherung oder Vorsorgeeinrichtung vollständig ein.
Ein Einkauf in die Pensionskasse kann unter den gesetzlichen und reglementarischen Voraussetzungen steuerlich abzugsfähig sein. Ob und in welcher Höhe ein Einkauf möglich ist, bestätigt die Vorsorgeeinrichtung. Besonders bei geplantem Kapitalbezug oder einer bevorstehenden Pensionierung sollte die zeitliche Planung vorab sorgfältig geprüft werden.
Seit 2026 können unter bestimmten Voraussetzungen auch fehlende oder nur teilweise geleistete Beiträge der Säule 3a für vergangene Jahre nachträglich eingekauft werden. Die konkreten Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und müssen im Einzelfall erfüllt sein.
Kapitalleistungen aus der Säule 3a und der beruflichen Vorsorge werden im Kanton Aargau getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Bei mehreren Vorsorgekonten oder geplanten Kapitalbezügen lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche Schritte und Zeitpunkte für die persönliche Situation sinnvoll sind.
Diese Hinweise ersetzen keine individuelle Vorsorge- oder Steuerplanung. Aktuelle Vorgaben zum Einkauf in Beitragsjahre und zur Säule 3a veröffentlicht der Kanton Aargau im Merkblatt zur Vorsorge.
Ihre Unterlagen reichen Sie bequem digital ein; die fachliche Ausarbeitung übernimmt unser Steuerteam. So verbinden wir einen einfachen digitalen Ablauf mit Erfahrung für Steuererklärungen im Kanton Aargau und für Kundinnen und Kunden aus allen Aargauer Gemeinden.
Mellingerstrasse 53 • 5400 Baden • Schweiz
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